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Aufnahmemodalitäten



  • Erste Kontaktaufnahme: Eine erste telefonische Anfrage erfolgt in der Regel durch das Jugendamt. Grundsätzlich können sich alle Interessenten an uns wenden, also auch der Jugendliche selbst, die Eltern oder die Ärzte, Sozialarbeiter und Psychologen der Kliniken. Eine möglichst zeitnahe Absprache mit dem zuständigen Jugendamt ist dabei wünschenswert. Gern bieten wir - nach telefonischer Vereinbarung - die Möglichkeit zu einem unverbindlichen Infogespräch. Diese Möglichkeit wird gerne von den Vorbehandlern in der Phase der stationären Behandlung den Familien empfohlen und unterstützt erfahrungsgemäß deren Entscheidungsfindung.


  • Übersendung schriftlicher Unterlagen: (z.B. Befundberichte, Gutachten oder Hilfepläne)


  • Gemeinsames Erstgespräch: Hieran nehmen teil der Jugendliche, die Familie, das Jugendamt und, wenn möglich, der vorbehandelnde Therapeut oder eine andere Bezugsperson aus der Klinik.


  • Probewohnen: Während eines ca. einwöchigen Probewohnens kann der Jugendliche eine genaue Vorstellung vom Leben in unserem Haus gewinnen. Nach dieser Woche entscheiden der Jugendliche und das BMH endgültig über eine Aufnahme, die Befürwortung durch das Jugendamt sowie die Klärung der Kostenübernahme vorausgesetzt.


  • Vereinbarung des Aufnahmetermins: bei zumindest vorläufiger Kostenzusicherung durch das Jugendamt.