Die Vorauswahl einer Anfrage erfolgt auf der Basis telefonischer und schriftlicher Informationen
(z. B. Hilfeplan, Befundberichte) durch die Heimleitung der Einrichtung.

An einem gemeinsamen Erstgespräch nehmen der junge Mensch, die Familie, das fallzuständige Jugendamt und möglichst ein Vertreter der bisher behandelnden, stationären Einrichtung, teil. Das BMH wird durch einen Pädagogen und einen Psychotherapeuten vertreten.

Während einer vierwöchigen Probezeit entscheiden alle Beteiligten mit der Heimleitung endgültig über den Verbleib. Die Befürwortung durch den Kostenträger sowie die Klärung der Kosten- übernahme sind dabei grundlegende Voraussetzungen.